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P2P-Lending als moderne Anlageform
Peer-to-Peer-Lending, häufig als P2P-Lending bezeichnet, hat sich in Deutschland und Europa als alternative Anlageform etabliert. Dabei stellen Anleger ihr Kapital über digitale Plattformen privaten oder gewerblichen Kreditnehmern zur Verfügung und erhalten Zinsen. Wer langfristig in P2P-Kredite investiert, sollte nicht nur die Rendite, sondern auch die rechtlichen und steuerlichen Aspekte beachten.
Steuern auf Zinsen aus P2P-Krediten
Die Zinserträge aus P2P-Lending fallen unter die Kapitalertragsteuer und müssen dementsprechend versteuert werden. Neben der Abgeltungsteuer fallen auch Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an. Besonders bei ausländischen P2P-Plattformen erfolgt keine automatische Steuerabführung, was die Meldung in der Steuererklärung erforderlich macht.
Freibeträge, Steuererklärung und Verluste
Nur wenn die Zinserträge den Sparer-Pauschbetrag überschreiten, fällt Abgeltungsteuer an. Zinserträge aus P2P-Lending werden in der Anlage KAP eingetragen und versteuert. Verluste aus ausfallenden Krediten können steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie nachweisbar sind.
Steuerliche Aspekte bei internationalen P2P-Krediten
Viele P2P-Plattformen https://www.pearson-ga.com/2026/01/16/p2p-lending-zinsen-verdienen-steuern/ haben ihren Sitz im Ausland, was zusätzliche steuerliche Aspekte mit sich bringt. Durch internationale Quellensteuern kann sich die Steuerlast verändern, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Investoren sollten alle Einnahmen und möglichen Verluste genau dokumentieren. |
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