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Direkte Kredite als alternative Geldanlage
Das P2P-Lending, also das direkte Verleihen von Kapital über Online-Plattformen, gewinnt in Deutschland immer mehr an Bedeutung. Durch die Nutzung solcher Plattformen können Investoren ihre Mittel direkt verleihen und eine höhere Rendite erzielen als bei klassischen Sparprodukten. Neben den Renditechancen ist es wichtig, die Risiken und steuerlichen Pflichten zu kennen.
P2P-Erträge und steuerliche Behandlung
Zinsen aus P2P-Krediten https://www.pearson-ga.com/2026/01/16/p2p-lending-zinsen-verdienen-steuern/ gelten steuerlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungsteuer. Neben der Abgeltungsteuer fallen auch Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an. Da ausländische Anbieter häufig keine Steuer einbehalten, müssen die Zinserträge eigenständig in der Steuererklärung angegeben werden.
Anlageerträge korrekt deklarieren
Für P2P-Zinsen existiert der Sparer-Pauschbetrag, der einen Freibetrag für Kapitalerträge vorsieht. Die Steuererklärung muss die Zinserträge korrekt über die Anlage KAP erfassen. Ausfälle bei P2P-Krediten können die Steuerlast mindern, wenn sie korrekt dokumentiert werden.
P2P-Lending über internationale Plattformen
Viele P2P-Plattformen haben ihren Sitz im Ausland, was zusätzliche steuerliche Aspekte mit sich bringt. Durch internationale Quellensteuern kann sich die Steuerlast verändern, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Sorgfältige Dokumentation aller Einnahmen und Verluste ist entscheidend. |
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